Staatliche Unterstützung für In-vitro-Fertilisation

Deckt SSI die In-vitro-Fertilisationsbehandlung ab?

Eine der Fragen, die viele Paare, die über den Beginn einer In-vitro-Fertilisationsbehandlung nachdenken, neugierig macht, ist, ob SSI die In-vitro-Fertilisationsbehandlung abdeckt. Die SGK deckt In-vitro-Fertilisationsbehandlungen in Vertragsinstitutionen ab, hierfür ist jedoch die Einholung eines Gutachtens der SGK-Kommission erforderlich.

Gemäß den von der Sozialversicherungsanstalt festgelegten Kriterien für die In-vitro-Fertilisationsbehandlung können unsere Patienten einen SSI-Kommissionsbericht von staatlichen Krankenhäusern oder Universitätskliniken erhalten.

2025 SSI In-vitro-Fertilisationsbedingungen

Um einen SSI-Komiteebericht zu erhalten und von SSI-Rabatten zu profitieren, sind einige Kriterien erforderlich. Wir können sie wie folgt auflisten.

Familienstand

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Paare müssen seit mindestens 3 Jahren offiziell verheiratet sein und dürfen in der aktuellen Ehe keine Kinder haben. Liegt die Spermienzahl unter 5 Millionen, ist die 3-jährige Ehepflicht nicht erforderlich.

Altersgrenze

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Es gibt eine Altersgrenze, um von der staatlichen SSI-Unterstützung für In-vitro-Fertilisationsbehandlungen zu profitieren. Die Frau muss über 23 Jahre alt sein und darf nicht jünger als 40 Jahre sein.

Bonustag

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Eines der Paare muss seit 5 Jahren versichert sein und 900 Prämientage absolviert haben.
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Liste der Dokumente, die Patienten mit SSI-Berichten haben sollten

Originaler Bericht des In-vitro-Fertilisationsausschusses. Fotokopie des Personalausweises der Ehegatten.

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