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Eine der Fragen, die viele Paare, die über den Beginn einer In-vitro-Fertilisationsbehandlung nachdenken, neugierig macht, ist, ob SSI die In-vitro-Fertilisationsbehandlung abdeckt. Die SGK deckt In-vitro-Fertilisationsbehandlungen in Vertragsinstitutionen ab, hierfür ist jedoch die Einholung eines Gutachtens der SGK-Kommission erforderlich.
Gemäß den von der Sozialversicherungsanstalt festgelegten Kriterien für die In-vitro-Fertilisationsbehandlung können unsere Patienten einen SSI-Kommissionsbericht von staatlichen Krankenhäusern oder Universitätskliniken erhalten.
Um einen SSI-Komiteebericht zu erhalten und von SSI-Rabatten zu profitieren, sind einige Kriterien erforderlich. Wir können sie wie folgt auflisten.
Originaler Bericht des In-vitro-Fertilisationsausschusses. Fotokopie des Personalausweises der Ehegatten.
Wir rufen Sie so schnell wie möglich zu den Themen an, die Sie beraten möchten.
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